Mitgliedschaft in der DGPRÄC
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Die plastische Chirurgie ist in zwei Hauptbereiche unterteilt: die rekonstruktive und die ästhetische plastische Chirurgie. Die rekonstruktive (wiederherstellende) plastische Chirurgie wird in Krankenhäusern vorgenommen um kosmetische Defekte oder Deformierungen zu korrigieren.
Hierbei kann es sich um die Verkleinerung unnormal großer Brüste, Hauttransplantationen bei Brandverletzungen, wiederherstellende Chirurgie nach einer Krebserkrankung oder um die Normalisierung von angeborenen Missbildungen handeln.
Durch die Arbeit im Krankenhaus sammelt der Chirurg weitreichende Erfahrung in der Arbeit mit der Haut und dem unterliegenden Gewebe und in der Hantierung von Komplikationen. Diese Erfahrungen und Operationsfähigkeiten stellen eine grundsätzliche Voraussetzung dar und sind von großem Nutzen für denjenigen, der sich der ästhetisch-plastischen Chirurgie widmen will.
Der Arzt, der sich einer von der Bundesärztekammer genehmigten Facharztausbildung unterzogen hat und ausreichend Erfahrung und Kompetenz innerhalb der ästhetisch-plastischen Chirurgie hat, kann Mitglied der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) werden, einer Organisation für deutsche Ärzte mit Facharztkompetenz in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie, die 1400 Mitglieder hat.