Checkliste für die Wahl eines plastischen Chirurgen


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Auf dieser Checkliste finden Sie einige Aspekte, die jeder für sich als positiver Indikator angesehen werden können. Dennoch sollten Sie die Aspekte in ihrem Zusammenhang und nicht einzeln als Unterlage für Ihre Entscheidung der Klinik- und Chirurgenwahl für Ihren Eingriff betrachten.

  1. Der Chirurg ist ein von der Bundesärztekammer anerkannter Facharzt der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie (lesen Sie mehr…)
  2. Der Chirurg ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (lesen Sie mehr)
  3. Der Chirurg ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (lesen Sie mehr…)
  4. Die Krankenpfleger im Operationsdienst der Klinik haben erforerliche Spezialkenntnisse (lesen Sie mehr…)
  5. Der Chirurg hat keinerlei Abmahnungen von der Bundesärztekammer erhalten (lesen Sie mehr…)
  6. Ein Arzt folgt dem Patienten während der gesamten Operationsprozedur (lesen Sie mehr…)
  7. Die Klinik informiert Sie umfassend beim ersten Beratungsgespräch (lesen Sie mehr…)
  8. Die Klinik bietet Ihnen computersimulierte Bilder als Grundlage für die Diskussion des Ergebnisses an (lesen Sie mehr…)
  9. Die Klinik stellt Referenzbilder von durchgeführten Operationen bereit (lesen Sie mehr…)
  10. Die Klinik stellt Kontaktdaten von Referenzpatienten zur Verfügung (lesen Sie mehr…)
  11. Der Patient erhält nach der Operation die Nummer eines Bereitschaftsdienstes, der rund um die Uhr erreichbar ist (lesen Sie mehr…)
  12. Die Klinik verwendet nur erprobte Behandlungsmethoden und Materialien mit statistisch geringem Komplikationsvorkommen (lesen Sie mehr…)

Über Warnungen und Hinweise der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer ist für die Aufsicht praktizierender Ärzte verantwortlich. Wenn ein Patient sich falsch behandelt fühlt, kann er/sie den behandelnden Artz an die jeweilige Schlichtungsstelle der Ärztekammer der Bundesländer melden, die sich dann um die Untersuchung des Falles kümmert. Auf der Homepage der Bundesärztekammer finden sie unter „Patientensicherheit“ die Kontaktdaten der einzelnen Ärztekammern.

Die meisten plastichen Chirurgen, die ihren Beruf schon länger ausüben, wurden schon einmal einer Schlichtungsstelle gemeldet. Dies ist aber oftmals das Ergebnis von unrealistischen Hoffnungen und Unzufriedenheit nach der Operation. In einigen Fällen führen die Meldungen jedoch zu einer Untersuchung, einem Gerichtsurteil und im schlimmsten Fall zu einer Entziehung der Approbation.

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