Preise für Zahnimplantate & Zuschüsse der Krankenversicherung
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Ein Zahnersatz mit Zahnimplantaten stellt für die allermeisten eine Investition in Zukunft und Lebensqualität dar. Neue Zähne, die sich genau wie die eigenen anfühlen sind eine wertvolle Verbesserung, die gleichzeitig zu Kosteneinsparungen bei zukünftigen Zahnbehandlungskosten führen kann.
Wie hoch die gesamten Behandlungskosten im Endeffekt sind, hängt vom Umfang der Behandlung, den Preisen des Behandelnden und davon ab, wie sehr sich ein Patient für die Mitfinanzierung durch die Krankenkasse eignet.
So viel kostet eine Behandlung mit Zahnimplantaten
Die Bruttokosten (vor evtl. Zuschüssen) für eine Behandlung mit Zahnimplantaten liegen bei:
- zwischen 11 000 und 14 000 € für völlig zahnlosen Kiefer
- zwischen 3 500 und 8 500 € für Teilimplantate und
- zwischen 1 600 und 3 000 € für ein Einzelimplantat
Die oben angegebenen Preise beinhalten Untersuchung, Chirurgie, Prothetik und Materialkosten.
Zahnimplantate und Krankenversicherung
In Deutschland gelten Zahnimplantate als reine Privatleistungen und die Kosten werden deshalb nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. In bestimmten Ausnahmefällen, für die spezielle Gutachten erforderlich sind, z.B. bei schweren
Fehlbildungen oder Tumorerkrankungen, können die Krankenkassen die Kosten für Zahnimplantate jedoch übernehmen. Rein ästhetische Beweggründe berechtigen also nicht zum Kostenersatz.
Es gilt jedoch seit 2005 für gesetzlich Krankenversicherte ein neues Festkostenzuschuss-System. Dies schließt auch die Behandlung mit Implantaten ein. Es handelt sich hierbei um einen festen, befundorientierten Zuschuss für eine Zahnlücke, egal ob diese mit einer Brücke oder einem Implantat versorgt wird.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Bonus des Patienten ab.
So groß ist der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Festkostenzuschuss liegt bei zwischen ca. 280 und 370 € bei einer Einzelzahnlücke, je nach Befund und Bonus.
So groß ist der Zuschuss einer privaten Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen bieten eine Vielzahl von Tarifen an. Die Erstattung liegt bei ca. 50- 100% der Kosten. Beachten Sie, dass es der Patient selbst ist, der mit dem Arzt einen Vertrag abschließt und die Rechnung begleichen muss.
Deshalb sollten Sie immer einen genauen Kostenvoranschlag einholen und diesen der Versicherung zur Genehmigung vorlegen.
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